Quba 1.3.0

Quba 1.3.0

Am heutigen 29.06.2023 haben wir Version 1.3.0 unseres e-Rechnungs-Anzeigeprogramms Quba veröffentlicht.

Abgesehen von der üblichen Übermittlung von Gutschriften als Rechnungstyp, wie es sowohl im Cross Industry Invoice (CII) als auch im Universal Business Language (UBL) Datenformat möglich ist, wird jetzt auch das dedizierte UBL Gutschrift-Dokumentenformat (issue #24) unterstützt. Zusätzlich reagiert Quba jetzt besser auf mehrere aufeinanderfolgende Anfragen von außerhalb der Anwendung, Rechnungen zu öffnen (issue #25).

Quba ist eine open-source Anwendung die auf Ihrer Website kostenlos für Windows, Linux und Mac heruntergeladen werden kann.
Neben UBL und CII (XRechnung und co) unterstützt es die Visualisierung von in Factur-X/ZUGFeRD eingebetteten Daten. Es such online nach Aktualsierungen aber ohne ausdrückliche Genehmigung (bspw. um Rechnungen zu validieren) arbeitet es offline, Ihre Rechnungen verlassen Ihren Computer also nicht. Während sich Mustangproject an mindestens semi-professionelle Nutzer richtet, sind normale Endbenutzer bei Quba gut aufgehoben.

Die engen Verbindungen im open-source-Ökosystem zeigt sich nicht nur im Wissenstransfer (Beispiel) zwischen “unseren” zwei Anwendungen sondern auch in der Tatsache, dass schon Quba eine Erweiterung eines Projekts namens Open XRechnung Toolbox erweitert hat, die selbst eine Erweiterung der originalen Kosit XSLT-Visualisierung war.

Die Antwort der “Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft” auf die Anfrage der deutschen Regierung, ob verpflichtende Business-to-Business (B2B) e-Rechnungen 2025 möglich wären (generelle Entwicklungen, Anfrage und deren Antwort) hätte Open XRechnung Toolbox erwähnen können, meinte in den Fußnoten aber eher Quba als das erwähnte Mustangproject. Übrigerweise war die Antwort interessant, kritisiert das frühe Datum und fordert eine kostenfreie Rechnungslösung, die besonders auch deshalb interessant ist weil verpflichtende maschinenlesbare e-Rechnungen unserer Meinung nach auch eine de-facto Verpflichtung zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form mit sich ziehen.