Elektronische Rechnungen Business to Government

Situation in Europa

Einige Länder haben Ihre Zulieferer und Dienstleister zu strukturierten elektronischen Rechnungen an die Behörden (B2G) verpflichtet, so zum Beispiel der Vorreiter Dänemark 2005, gefolgt von Schweden 2008, Spanien und Finland 2010 und Österreich sowie Italien 2014.

Schon 2009 konnte Dänemark glaubhaft machen mit der E-Rechnung jährlich 100 Millionen Euro zu sparen. 2014 entschied sich dann die EU mit Ihrer Richtlinie 2014/55 EU zur gesamteuropäischen Einführung.

Die EU Gesetzgebung sowie das e-Rechnungsgesetz bzw. die e-Rechnungsverordnung sprechen von „elektronische Rechnung“ im Sinne von „strukturierte elektronische Rechnung“ während das Umsatzsteuergesetz bei elektronischen Rechnungen sich sowohl auf strukturierte als auch auf unstrukturierte bezieht. Der nicht einheitliche Sprachgebrauch führt beispielsweise einem Artikel der unterstellt, 68% der Unternehmer kännten nicht einmal die Definition der elektronischen Rechnung (der Artikel fragt nach elektronischer Rechnung, bezieht sich dann allerdings ausschließlich auf strukturierte elektronische Rechnungen).

Die europäische Normungsbehörde CEN hat EN16931 veröffentlicht um EU/2014/55 normentechnisch zu ergänzen und zu begleiten, die von den nationalen Normungsbehörden – in Deutschland dem dazugehörigen Beuth-Verlag – bezogen werden kann. Die Norm teilt sich auf in fünf Teile von denen die ersten zwei, die Liste der Syntaxen EN16931-1 und die Rechenregeln EN16931-2, kostenlos erhältlich sind.

Die Schweiz folgte mit elektronischen Rechnungen in 2016. Deutsche Bundesbehörden akzeptieren seit November 2018 elektronische strukturierte Rechnungen und lehnen seit November 2020 nicht-elektronische Rechnungen ab. Länder, Städte und Kommunen stellen seit April 2021 um.

Situation in Deutschland

Ein einstündiger englischer Vortrag auf der 13ten Froscon vom August 2018 umreißt die Situation. Folien und Video:

Wie im E-Rechnungsgesetz (geändertes E-Rechnungsgesetz im Bgbl 19/2017) und der E-Rechnungsverordnung angeordnet wurden strukturierte e-Rechnungen vis á vis den Bundesbehörden (und dem Land Bremen) im November 2020 in Deutschland verpflichtend und gegenüber den Landesbehörden mittlerweile möglich. Verpflichtend folgen noch die Länder Baden-Württemberg und Saarland (ab 01.01.2022), Mecklenburg-Vorpommern ab 01.04.2023, Rheinland-Pfalz ab 01.01.2024 und Hessen ab 18.04.2024 (Quelle).

Grundsätzlich sind alle Formate gemäß der Richtlinie 2014/55 EU erlaubt die in CEN 16931 aufgeführt werden und den deutschen Anfoderungen=dem nationalen Anforderungsprofil (CIUS, Liste) entsprechen. Nach der ersten deutschen CIUS XRechnung wurde das ZUGFeRD 2 Profil EN16931 aufgenommen.

In Deutschland waren bei der bundesweiten Neuregelung möglicherweise rund 300000 Zulieferer und Dienstleister betroffen.