BMF macht Validierung von E-Rechnungen zur Obliegenheit

BMF macht Validierung von E-Rechnungen zur Obliegenheit

Der am 15.10.2025 veröffentlichte finale Umsatzsteuer-Anwendungserlass stellt klar, dass mit “einer geeigneten Validierungsanwendung” (wie das kostenlose Mustangproject) festgestellt werden kann “Ob eine Rechnung die Anforderungen der Normenreihe EN 16931 – auch hinsichtlich des Formats und der gültigen Geschäftsregeln – erfüllt”. Eine “Validierung der E-Rechnung ersetzt nicht die dem Empfänger obliegende Pflicht zur Überprüfung der Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit (vgl. Abschnitt 15.2a Abs. 6 und 15.11 Abs. 3), sondern unterstützt ihn hierbei.”

Stefan Engel-Flechsig, Rechtsanwalt und Initiator von ZUGFeRD sprach im Zusammenhang mit der im UStAnwErl erwähnten Validierung auf den 12. ZUGFeRD-Entwicklertagen vergangenen Monat von einer “Obliegenheit” des Steuerpflichtigen, also einer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen gebotenen Pflicht.